10.01.2006:
Zuerst war ein Visum zu beschaffen. Als über-50-Jähriger
hatte ich die Möglichkeit, ein "Non Immigrant Visa
Type O" zu bekommen (das "O" steht für "Other").
Dieses gibt es für einmalige oder mehrfache Einreise nach
Thailand, jeweils für einen dreimonatigen Aufenthalt. Weil
mehrere Einreisen in 2006 abzusehen waren (zunächst Wohnungssuche,
dann Umzug und wahrscheinlich noch einmal im Juli, wenn ich
zur Regelung meiner Angelegenheiten mit dem Arbeitsamt noch
einmal nach Deutschland muss), habe ich mich für das Type-O
mit mehrfacher Einreise entschieden. Die Beantragung musste
in Deutschland bei einer thailändischen Botschaft oder
einem Konsulat erfolgen. Wohnhaft in Köln bot sich das
Konsulat in Essen an. Ich fuhr dorthin, beantragte das Visum
und erhielt es auch nach Kapitalnachweis sofort. Als Kapitalnachweis
muss entweder ein Rentenbescheid oder ein Kontoauszug vorgelegt
werden, aus dem hervorgeht, dass genügend Geld vorhanden
ist, die Zeit in Thailand zu finanzieren. Das Multiple-Entry-Visum
kostet 120 Euro.
Mit dem "Type O" ist
es möglich, in Thailand eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis
für andere als geschäftliche Zwecke zu beantragen
(was ich vorhabe).
Fehler Nummer 1: Gültigkeit
des Reisepasses nicht ausreichend gewürdigt! Mein Reisepass
trug das Gültikeitsdatum 24.06.2007 - eigentlich noch
eine genügende Reserve. Da ich jedoch voraussichtlich
im Juli noch einmal nach Deutschland muss, um die Sache mit
dem Arbeitsamt zu regeln, macht es nur Sinn, die Jahres-Aufenthaltsgenehmigung
erst danach zu beantragen. Dafür muss der Reisepass jedoch
mind. sechs Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer
hinaus gültig sein. Ich habe daher noch vor der ersten
Einreise am 16. Januar einen neuen Reisepass bestellt, der
dann am Ende meiner Reise fertig war. Eigentlich sollte ich
den alten Pass mit dem Erhalt des neuen abgeben oder mindestens
als ungültig markieren lassen. Weil damit aber auch die
Gültigkeit des eingestempelten "Type O" hinfällig
geworden wäre, hat man mir den alten Pass gelassen. Unter
bestimmten Umständen kann man in Deutschland zwei Pässe
gleichzeitig behalten. Somit bin ich für die nächsten
beiden Einreisen noch mit einem gültigen Visum ausgestattet.
Ob das das eigentliche Problem löst, nämlich eine
Jahres-Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, weiß ich
noch nicht und werde erst im Juli sehen, ob ich mit dem einen
Pass einreisen und den gewünschten Stempel in den zweiten
Pass bekommen kann.
|