| Gegenstände, 
                  die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, 
                  wie Kleidung, Wäsche, Schuhe Toilettenartikel usw., können zollfrei 
                  eingeführt werden. Schmuck aus Gold muß schriftlich in einem 
                  Formular deklariert werden, da sonst u.U. Komplikationen bei 
                  der Ausreise entstehen. Ausser einer unnötigen Ausreiseverzögerung 
                  kann es auch zur Konfiszierung der Gegenstände kommen.  
                   Pro Person darf nach geltendem Recht 
                    eine Foto-, Film- oder Videokamera eingeführt werden, ausserdem 
                    5 Rollen Fotofilm oder drei Kassetten Video- oder Super-8-Film. 
                     
                    Erlaubt sind pro Person 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, 
                    sowie ein Liter Spirituosen und ein Liter Wein. Daneben eine 
                    angemessene Menge Toilettenwasser und Parfüm. 
                   Ausserdem darf je ein Exemplar der 
                    folgenden Gegenstände zollfrei eingeführt werden: Fernglas, 
                    tragbares Musikinstrument, Plattenspieler mit einer angemessenen 
                    Zahl von Platten, Tonbandgerät, Reiseschreibmaschine, Kofferradio, 
                    Kinderwagen, Zelt und andere Campingausrüstung und Sportgeräte. 
                    Verboten 
                    ist die Einfuhr von Drogen und Pornographie in jeglicher Form. 
                   Verboten (solange 
                    nicht durch das Finanzministerium lizensiert) ist ausserdem 
                    die Einfuhr von Gold, wenn es sich nicht um persönliche Schmuckstücke 
                    handelt. 
                   Verboten ist die Einfuhr 
                    von Waffen und Munition, Piranhas, einige Sorten von Früchten 
                    und Pflanzen. Bitte im Einzelfall klären. 
                   Lebende Tiere: 
                     Für Hunde und Katzen sind ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis 
                    sowie Tollwutimpfzeugnis erforderlich. 
                   Lebende 
                    Pflanzen: Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes 
                    am Herkunftsort erforderlich. Verschiedene Pflanzen, Früchte 
                    und Pflanzenprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Nähere 
                    Auskünfte erteilt das Department of Agriculture Bangkok.  
                    Devisen (Bargeld, Traveller-Cheques) 
                    können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert 
                    von US$ 10.000 müssen sie jedoch bei der Einreise deklariert 
                    werden. Bei der Ausreise dürfen der Devisen nur bis zur deklarierten 
                    Höhe mitgenommen werden. 
                    Thailandisches Geld darf bis zur Höhe von 2.000 Baht ein- 
                    und 50.000 Baht ausgeführt werden. Bei der Ausreise in ein 
                    Nachbarland Thailands dürfen 500.000 Baht ausgeführt werden. 
                    Diese Vorschriften gelten auch für Thai. 
                    Jeder Besucher kann problemlos bei einer kommerziellen Bank 
                    in Thailand ein Konto eröffnen und über sein Guthaben beliebig 
                    und ohne Einschränkungen verfügen, solange das Geld aus dem 
                    Ausland auf dieses Konto gelangt ist (also nicht im Land verdient 
                    wurde).
                    
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