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Nationalparks und Schutzgebiete

Der Artenreichtum sowohl der Tier- als auch der Pflanzenwelt Thailands gehört zu den prächtigsten und exotischsten der ganzen Erde. Von den weltweit ca. 250.000 bekannten Pflanzenarten wachsen alleine in Thailand etwa 15.000, die u. a. in den Regenwäldern Thailands – den wichtigsten und vielseitigsten Ökosystemen unseres Planeten – zu finden sind. Doch sie sind in unserer Zeit gefährdet wie nie zuvor.

König Bhumibol brachte es auf den Punkt: „Thailand kann sich einer begünstigten Natur erfreuen. Aber sie muss geschützt werden, damit aus einem Land der Gärten und des Reisanbaus nicht eine Wüste wird.“

Der König selbst mit tatkräftiger Unterstützung durch die Königin setzte sich dafür ein, dass großangelegte Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna eingeleitet und konsequent fortgesetzt wurden. Seit im Jahre 1962 der erste thailändische Nationalpark (Khao Yai) gegründet wurde, sind es heute über 130. Ihre Gesamtfläche einschl. der Gewässer beträgt 33.904 qkm. Dazu kommen die 100 Wildreservate mit 22.702 qkm sowie 65 Waldparks. Damit stehen etwa 15 % des ganzen Landes unter Naturschutz - das ist eine der höchsten Raten der Welt.

Das National-Park-System Thailands erhält die Naturschätze des Landes zugänglich für alle Besucher, von den bergigen Kiefernwäldern des Nordens bis zu den Regenwäldern und den spektakulären Korallen- und Wasserwelten an beiden Küsten im Süden. Die meisten der Parks sind über Straßen gut erreichbar, bieten einfache Unterkünfte und kassieren vergleichsweise geringe Eintrittsgelder. In den größeren wie Khao Yai können Waldhüter als Führer für ausgiebige Treks angeheuert werden. Der Tourismus wird gefördert und erfüllt seinen Zweck: Die Konzentration der Menschenmassen an bestimmten Punkten sorgt dafür, dass die Tier- und Pflanzenwelt an anderen Orten verschont wird. So drängen sich im Khao Yai etwa 95% der Besucher auf rund 20 qkm, während die restlichen 2.000 qkm kaum von Naturfreunden besucht werden. Die Wildreservate und Jagdschutzgebiete sind jedoch in erster Linie zum Schutz der Tiere angelegt, so dass Besucher Verpflegung und ggf. Zeltunterkünfte selbst mitbringen müssen. Sie haben außerdem die Regeln zu beachten, nach denen die Tiere nicht gestört werden dürfen. Dazu gehört auch die Vorschrift, nichts zu hinterlassen (Abfall), nichts mitzunehmen (Steine, Pflanzen, Korallen) und alle Bewohner des besuchten Bereiches zu respektieren, seien es Menschen oder Tiere.

 

     

 

Gesamtliste

Regional-Listen

Nach und nach soll jeder Park hier eine eigene Seite bekommen.

   
   

Ein Nationalpark ist ein Gebiet von mindestens 10 qkm Größe, in dem es natürliche Ressourcen von ökologischer Bedeutung, außergewöhnlich schöne Landschaften oder Flora und Fauna von besonderer Einzigartigkeit zu sehen gibt. Aber auch Bereiche von historischer oder kultureller Bedeutung können zum Nationalpark erklärt werden.

Die Nationalparks [uttajan häng tscha:t] werden zentral durch das Royal Forestry Department in Bangkok verwaltet. Auch die Mitarbeiter vor Ort unterstehen dieser Behörde und den zentralen Regelungen zum Schutz der Nationalparks. Ziel ist es, die natürlichen Ressourcen für eine möglichst lange Zeit zu erhalten.

Die meist kleineren Waldparks [wana uttajan] dagegen stehen unter lokaler Verwaltung. Sie eignen sich eher zur Kurzzeit-Erholung und zum picknicken. Auch in den Waldparks sind Wasserfälle, Klippen, Höhlen und Strände zu finden.

 

 
 

Verwaltung

 

   
   

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges stieg mit der Bevölkerungszahl auch der Bedarf an natürlichen Ressourcen stark an. In der Folge wurde viel Wald gerodet und zu Ackerfläche gemacht. Als Nebeneffekt wurden dabei viele Spezies nachteilig beeinflusst, einige fast zur Ausrottung getrieben. Die Regierung erkannte dies als ernstes Problem und begann damit, die natürlichen Ressourcen, wilde Tiere und Wälder des Landes zu schützen.

Der erste Schritt in diesem Prozess war die Etablierung von Mechanismen, durch die Arboreten, Wald und Nationalparks verwaltet werden können. Dies geschah 1952 gleichzeitig mit der Erklärung des Phu Kradung zum Waldpark.

Unglücklicherweise stellten sich dem Vorhaben einige Probleme in den Weg: Ein schmales Budget, mangelnde Unterstützung und Verständnis für den Bedarf an Naturschutz überhaupt sind nur einige davon.

1959, nach einer Reise von Feldmarschall Sarit Tanarat im Norden des Landes, bei der er die Natur, insbesondere die Wälder kennen und schätzen gelernt hatte, schlug er der Regierung ein System von Nationalparks vor, das durch das Landwirtschaftsministerium und das Ministerium des Inneren erarbeitet werden sollte.

Im ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums waren 14 potentielle Areale für Nationalparks enthalten, die vor das Kabinett gebracht und zusammen mit dem Rechtsberater des Premierministers diskutiert wurde. Dieser empfahl, dass das Innenministerium durch eine offizielle Bekanntmachung diese Bereiche als die ersten 14 Nationalparks erklären sollte. Daraus wurde nichts, weil der Landwirtschaftsminister das Vorgehen für zu langwierig erachtete. Stattdessen schlug er folgende Prozedur vor:

  1. Die gennanten 14 Areale sollten zunächst akquiriert werden
  2. Das Innenministerium sollte zunächst vier der Bereiche, Pa Thuakkhao Salop, Pa Khao Yai, Pa Thung Salaeng Luang und Pa Doi Inthanon zu begrenzten Nationalparks erklären
  3. Die anderen bereits akquirierten Bereiche sollten als geschützte Wälder im Sinne des Wildlife Conservation and Protection Act deklariert werden. Für den Phu Kradung, der in den 14 vorgeschlagenen Bereichen mit dabei war, konnte dies entfallen, weil er bereits geschützt war.

Am 2. Oktober 1959 beschlossen die Minister des Kabinetts, dass das Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Innenministerium das Projekt einführen sollten. Der National Park Act folgte 1961. Darin wurde der Schutz der natürlichen Ressourcen festgeschrieben. Diesen Regeln entsprechend sollen fortan Waldprodukte, verschiedene Baumarten und Tiere geschützt werden. Die Parkareale selbst mit ihren Aussichtsplattformen und Gebirgen, alles soll in seinem natürlichen Zustand belassen und als natürliche Erbschaft betrachtet werden, die einzig der Schulung und der Entspannung dient. Das Gesetz führte außerdem ein National Parks Committee ein, zu dessen Aufgaben es gehört, den Premierminister über alle Umstände zu informieren, die die Nationalparks betreffen.

Am 14. Januar 1989 erging von König Rama IX ein Königliches Dekret zur Korrektur des National Park Act von 1961. Darin wurden Forstarbeiten gänzlich verboten, um den nationalen Wäldern eine Chance zur Erholung von den Beeinträchtigungen zu geben. Es ermächtigte außerdem die Forstbeamten, eventuell noch bestehende Konzessionen zur Abholzung zu terminieren. Der wichtigste Aspekt war jedoch, dass es ermöglichte, frühere Waldreserven zu weiteren Nationalparks zu machen.

 

 
 

Hintergrund

 

   
   

Die derzeit 139 über ganz Thailand verteilten Nationalparks, darunter 24 Marine-Nationalparks, stehen erklärterweise zur Naturerziehung und Erholung nicht nur der einheimischen Bevölkerung, sondern auch den zahlreichen Touristen zur Verfügung. Man ist stolz auf diese Schätze der Natur und zeigt sie gerne her. Daher sind sie hervorragende Stätten für Freizeitaktivitäten wie Erholung, Besichtigung, Naturstudium, Dschungelwanderung- oder Trekking, Tauchen, Wildwasser-Rafting, Kajak- oder Fahrradfahren, Camping usw.

Die meisten der Nationalparks halten auch Unterkünfte für Touristen bereit – allerdings nicht sehr viele. Vorab-Reservierungen sind daher notwendig. Oder man entscheidet sich für's Zelten. Je nach Größe könne Zelte in vielen – nicht allen – Nationalparks für Preise zwischen 80 und 500 Baht gemietet werden. Die Gäste können auch ihre eigenen Zelte mitbringen und auf den ausgewiesenen Zeltplätzen aufschlagen. Dort gibt es auch sanitäre und andere Gemeinschaftseinrichtungen. Mit ausdrücklicher und vorheriger Erlaubnis der Parkbeamten ist es unter Umständen auch möglich, jenseits der ausgewiesenen Campingplätze zu zelten. Das wird jedoch nur gestattet, wenn man sich von einem anerkannten Führer begleiten lässt. Praktischerweise kann man diese Guides gleich vor Ort ebenfalls anheuern.

Als „Schutzgebiete“ deklarierte Bereiche dürfen allerdings nur nach vorheriger und schriftlicher Beantragung beim Forestry Department in Bangkok betreten werden.

Im Umfeld der Nationalparks sind meist etliche Resorts oder Hotels angesiedelt. Diese gibt es reine Schlafstätten als auch mit Annehmlichkeiten wie Restaurant, Swimming Pool, Fitnessräumen und weiteren Wellnessangeboten. Wer hier nächtigt und den Park nur zur Tageszeit aufsucht, findet also alles zu seiner Bequemlichkeit vor.

Zum Betreten eines Parks sind Eintrittsgebühren zu zahlen, deren Höhe das Forestry Department festlegt. Die Erlaubnis, über Nacht im Park zu bleiben, kostet extra. Die Gebühren tragen zur Erhaltung des Parks bei. Für weitere Services wie Tourguides, Jeep-Miete zur Tierbeobachtung oder Shuttle-Services zwischen dem Parkbüro und entlegenen Plätzen innerhalb des Parks gibt das Parkbüro gerne Auskunft.

Die meisten Nationalparks bieten Restaurants oder Catering-Services als auch Souvenir-Shops und Lebensmittelläden. Auch Seifen und Zahnbürsten sind zu haben, wenn man sich kurzfristig zur Übernachtung entschließen sollte. Einige der Parks verkaufen jedoch keine alkoholischen Getränke, auch wenn der Alkoholkonsum im Parkbereich nicht untersagt ist.

In manchen Parks wie z. B. dem Khao Yai ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, z. B. Gitarren oder elektronische Geräte mit Lautsprechern mitzubringen. Mit diesem Verbot möchte man Geräusche vermeiden, durch die sich die im Park lebenden Tiere oder andere Touristen beeinträchtigt fühlen könnten.

 
 

Besuche

 

   
   

Mit dem Abschnitt 16 des National Park Act von 1961 wurde festgelegt, was innerhalb eines Nationalparks verboten ist:

  1. Land besitzen, Wald abholzen oder Brandroden
  2. Sammeln oder Mitnehmen oder auf andere Art Gefährden von Pflanzen, Pflanzensäften und -ölen, Mineralien oder andere natürliche Ressourcen
  3. Tiere zu fangen oder auf andere Art zu gefährden
  4. Gefährden, Verschmutzen oder auch nur Verschlechtern der Qualität von Boden, Steinen, Kies und Sand
  5. Verändern von Wasserwegen; Flüsse, Bäche, Moore oder Sümpfe zu überfluten oder auszutrocknen.
  6. Wasserläufe und -wege behindern oder aufstauen
  7. Sammeln oder Mitnehmen oder Gefährden von Orchideen, Bienenstöcken, Gummilack, Holzkohle, Baumrinden
  8. Sammeln oder Mitnehmen oder Gefährden von Blumen, Blättern, Zweigen und Früchten
  9. Fahrzeuge mitbringen oder entfernen; Wege befahren, die dafür nicht vorgesehen sind, wenn keine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt
  10. Luftfahrzeuge starten oder landen, wenn keine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt
  11. Vieh mitbringen oder den Zugang ermöglichen
  12. Lasttiere oder andere Tiere einbringen, soweit es den vom Generaldirektor vorgelegten und vom Ministerium bestätigten Regeln widerspricht
  13. Betteln, wenn keine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt
  14. Plakate oder Beschriftungen jeder Art anbringen
  15. Waffen oder Fangvorrichtungen für Tiere einbringen, solange keine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Darin benannte Vorschriften sind genauestens einzuhalten
  16. Schusswaffen abfeuern oder andere Explosivartikel wie Feuerwerkskörper entzünden
  17. Lärm verursachen oder Menschen und Tiere auf andere Art erschrecken oder aufscheuchen
  18. Abfall an Stellen hinterlassen, die dafür nicht vorgesehen sind
  19. Entflammbare Gegenstände zurücklassen

 

 
 

Gesetze

 

   
           
   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.11.2003