| |
|
Visafragen
Für die Einreise nach Thailand ist
ein Visum erforderlich. Ausnahmen gibt es nur für kurzzeitige
Aufenthalte im Königreich für Besucher aus bestimmten
Staaten. Liegt ein Visum vor oder gilt eine der Ausnahmen
für kurzzeitige Aufenthalte, so kann bei der Einreise
ein Aufenthalt für einen bestimmten, von der Visumsart
anhängigen Zeitraum gewährt werden. Ein Rechtsanspruch
besteht darauf nicht.
Eine Garantie für die Richtigkeit
der gemachten Angaben kann ich nicht geben. Manchmal erfahre
ich von den Änderungen zu spät. Eine weitere Quelle
der Unsicherheit besteht darin, dass einige der Vorschriften
von den zuständigen Immigrationsbeamten unterschiedlich
ausgelegt werden könnten. Sollte das Grund für Unstimmigkeiten
ergeben, so gilt die Entscheidung des Beamten in jedem Fall.
Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich. Es bleibt dann
nur der Versuch, den Antrag bei einer anderen Immigration
neu zu stellen, sofern man dazu Gelegenheit bekommt.
Auf dieser Seite werden die Begriffe Visum
und Aufenthaltserlaubnis wie folgt verwendet:
Ein Visum (Mehrzahl Visa, englisch Visa
für Einzahl und Mehrzahl) berechtigt zur Einreise in
ein Land und muss vor der Einreise eingeholt werden.
Liegt ein Visum vor oder wenn es nicht benötigt wird,
wird bei der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für
eine bestimmte Zeitdauer erteilt (oder auch nicht).
|
|
|
|
Neuerungen:
Mit den Polizeiverordnungen 777
und 778/2551 sind ab 03.12.2008 Änderungen in den Visabestimmungen
wirksam geworden.
Diese Änderungen sind jetzt
unten im Text eingebaut
Nur noch
vier Einreisen auf dem Landwege in Folge möglich!
Neu Aug.
2009: Für Non-Immigrant-Visa sind jetzt bei der Beantragung
ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches
Attest sowie definierte Kapialnachweise vorzulegen.
|
|
|
| |
|
Staatsbürger
definierter Staaten, darunter auch die meisten europäischen
Länder (siehe Liste), können ohne Visum
nach Thailand einreisen und bekommen meist problemlos eine Aufenthaltserlaubnis
für 30 Tage. Den Vorschriften nach muss der Einreisende
ein bezahltes Rückflug-Ticket und einen Mindestgeldbetrag im
Gegenwert von 20.000 Baht pro Person (40.000 Baht für Familien)
bei sich haben.
Bei der Einreise auf dem Landweg werden nur 15 Tage Aufenthaltserlaubnis
gegeben, und das seit dem 01.06.2009 maximal
vier Mal in Folge.
Eine einmalige
Verlängerung um 7 Tage ist vor Ort gegen Gebühr möglich.
Spätestend am letzten Tag
der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung muss das Land
verlassen werden.
Neu: Die bisherige
Regelung "Innerhalb von
180 Kalendertagen kann ein Aufenthalt auf diese Art nur für
insgesamt 90 Tage gewährt werden. Sind die 90 Tage erschöpft,
kann allerdings mit einem im Ausland erhaltenen Touristenvisum
oder einem Non-Immigrant-Visum erneut eingereist werden."
ist gestrichen worden. Man kann jetzt beliebig
oft durch eine kurze Ausreise 30 bzw. 15 Tage Aufenthaltserlaubnis
bekommen.
|
|
|
|
Tourist Visa Exemption
Einreise ohne Visum
max. 30 Tage
|
|
|
| |
|
Für Staatsbürger weiterer 20 Staaten
werden bei der Einreise 15 Tage Aufenthalt ohne Verlängerungsmöglichkeit
genehmigt. Voraussetzung und Liste siehe hier.
Genaugenommen benötigen Bürger dieser Staaten ein
Visum, können es jedoch bei der Ankunft am Flughafen
Bangkok bekommen, bevor sie an den Immigrationsschalter treten.
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Reisende,
die länger als 30 Tage im Land bleiben wollen, müssen sich vor
der Einreise ein Touristen-Visum besorgen. Visa werden
von allen thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland
ausgestellt. Es ist nicht erforderlich, das Visum im eigenen
Heimatland zu beantragen.
Das Touristenvisum erlaubt den Aufenthalt
für 60 Tage und kann einmalig gegen Gebühr um 30 Tage
verlängert werden. Während in den Botschaften und
Konsulaten der Nachbarstaaten Thailands Touristenvisa nur
für eine einmalige Einreise ausgestellt werden, können
im Heimatland des Reisenden solche auch für zwei- oder
dreimalige Einreisen beantragt werden.
(Information von: http://www.thai-generalkonsulat-frankfurt.de/)
|
Visaart
|
Gebühr
|
Einreisen
|
Gültigkeitsdauer
|
Aufenthaltsdauer
|
|
Tourist (TR)
|
30 Euro
|
1 Einreise (Single)
|
90 Tage
|
max. 60 Tage
|
|
Tourist (TR)
|
60 Euro
|
2 Einreisen (Double)
|
180 Tage
|
max. 60 Tage
|
|
Tourist (TR)
|
90 Euro
|
3 Einreisen (Triple)
|
180 Tage
|
max. 60 Tage
|
| Eine einmalige Verlängerung
um 30 Tage ist vor Ort gegen
Gebühr (derzeit 1.900 Baht) möglich. |
Nach maximal 90 Tagen muss das Land verlassen werden. In
einem Nachbarland Thailands kann jedoch sofort ein neues Touristenvisum
beantragt werden, welches zur Wiedereinreise zu gleichen Bedingungen
berechtigt. Dafür ist jedoch (neu ab 1.10.2006) eine
Wartezeit von mind. 24 Stunden einzuplanen. Der Vorschrift
nach werden bis 14 Uhr beantragte Visa erst ab 14 Uhr des
nächsten Tages ausgegeben. Allerdings kommt es in letzter
Zeit öfters vor, dass nach dem zweiten Touristenvisum
in Folge ein Stempel in den Pass kommt, der besagt, dass ein
weiteres Visum dieser Art nicht mehr ausgegeben wird. Diese
Praxis ist uneinheitlich, so dass ich keine genaueren Angaben
machen kann.
Die Einreise muss innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen.
Beim Double oder Triple muss die erste
Einreise innerhalb 90 Tagen nach der Ausstellung erfolgen.
|
|
|
|
Touristenvisum
Gültigkeit: 60 Tage pro
Einreise mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere
30 Tage
|
|
|
| |
|
Ein Non-Immigrant-Visum erlaubt einen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Es gibt es neben zahlreichen
anderen in den Versionen “B” ("Business", für
in Thailand Arbeits- oder Geschäftstätige) und “O”
("Others", für Touristen, Rentner, Verheiratete).
Es kann als "Single-Entry" oder als "Multiple-Entry"
beantragt werden. Bei einem "Multiple-Entry" können
innerhalb der Gültigkeit von einem Jahr beliebig viele
Einreisen mit jeweils bis zu 90 Tagen Aufenthalt gemacht werden.
Bei beiden Versionen muss die (erste) Einreise innerhalb von
90 Tagen nach der Ausstellung erfolgen. Derzeit wird das NI-Visum
von einer Thai-Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland
des Antragstellers ausgestellt oder, nachdem man mit einem
Touristenvisum eingereist ist und eine Umwandlung
in ein Non-Immigrant-Visum beim "One
Stop Service" der Immigrationsbehörde in
Bangkok beantragt (solange noch mind. 21 Tage Aufenthalt mit
dem Touristenvisum erlaubt sind).
(Information von: http://www.thai-generalkonsulat-frankfurt.de/)
|
Visaart
|
Gebühr
|
Einreisen
|
Gültigkeitsdauer
|
Aufenthaltsdauer
|
|
Non-Immigrant
|
50 Euro
|
1 Einreise (Single)
|
90 Tage
|
max. 90 Tage
|
|
Non-Immigrant
|
120 Euro
|
Mehrfach (Multiple)
|
365 Tage
|
max. 90 Tage
|
Neu: Bei der Beantragung
ist neben einem polizeilichen Führungszeugnis
und einem ärztlichen Attest ein Kapialnachweis
erforderlich: Entweder einen Rentenbescheid über eine
monatliche Rente von mind. 1.200 Euro oder ein Bankguthaben
von mind. 17.000 Euro (je nach Wechselkurs, entsprechend 800.000
THB), oder eine Kombination aus niedrigerer Rente und einem
Bankguthaben, mit der sich insgesamt 800.000 THB ergeben (Rente
x 12 + Guthaben nicht weniger als 800.000 THB). Der Reisepass
für dieses Visum muss noch mindestens 18 Monate gültig
sein.
Eine Verlängerung der 90 Tage Aufenthalt pro Einreise ist
nicht möglich. Es kann jedoch vor Ort in Thailand, falls die
Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ein Antrag auf eine Ein-Jahres-Aufenthaltsbewilligung
gestellt werden.
|
|
|
|
Non-Immigrant-Visum
Gültigkeit: 90 Tage
pro Einreise
|
|
|
| |
|
Relativ neu ist ein Drei-Jahres-Non-Immigrant-Visum
für Geschäftsleute. Es erlaubt beliebig viele Einreisen
mit jeweils maximal 90 Tagen Aufenthalt. Eine Arbeitsaufnahme
ist damit nicht gestattet.
Beantragt werden kann dieser neue Visumtyp nur
bei der thailändischen Botschaft oder einem General-Konsulat
im Heimatland des Antragstellers, ausdrücklich
aber nicht bei einem General-Konsulat, das von einem
Honorar-Konsul geleitet wird. Für die Antragstellung
sind erforderlich:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Reisepass mit ausreichender Gültigkeit
- Zwei Passbilder (4x6 cm), aufgenommen innerhalb der letzten
6 Monate
Darüber hinaus können weitere Unterlagen verlangt
werden:
- Nationaler Personalausweis mit Wohnsitzangabe oder anderer
Identitätsnachweis
- Unterlagen über die Position des Antragstellers
- Bei Angestellten über die Beschäftigung,
Beschäftigungsdauer, Gehalt und Zweck der beabsichtigten
Einreise nach Thailand
- Bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag,
Geschäftszweck
- Kopien von Korrespondenz mit thailändischen Geschäftspartnern
- Einladung seitens thailändischer Geschäftspartner
- Dokumente über den thailändischen Geschäftspartner
wie
- Geschäftsanmeldung und Gewerbelizenz
- Liste der Anteilseigner
- Gesellschaftsprofil
- Details der Geschäftstätigkeit
- Landkartenausschnitt mit markiertem Sitz
- Bilanz und Steuernachweise des letzten Geschäftsjahres
- Mehrwertsteuer-Anmeldung
- Empfehlungsschreiben eines eventuellen Vorgängers
oder einer Kammer, der der Antragsteller angehört.
Die Gebühren für den Antrag liegen bei ca. 10.000
Baht und werden bei Ablehnung nicht erstattet. Die oben unter
"weitere Unterlagen" aufgeführten Dokumente
müssen nur auf Anforderung vorgelegt werden. Bei Bedarf
können weitere Dokumente verlangt werden. Die Entscheidung
über die Erteilung des Visums obliegt alleine dem Konsularbeamten.
|
|
|
|
Neues NI-Visum für Geschäftsleute
|
|
|
| |
|
Eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis können erhalten
- in Thailand lebende Ehepartner von
thailändischen Bürgern mit Kind(ern) oder beim
Vorliegen anderer finanzieller Verpflichtungen gegenüber
Thailändern (Kapitalnachweis erforderlich: regelmäßiges
Einkommen von mind. 40.000 Baht/Monat oder Bankguthaben
von 400.000 Baht). Eine Kombination von niedrigerem Bankguthaben
und monatlichem Einkommen um auf die geforderte Summe zu
kommen ist in den Vorschriften nicht aufgeführt.
- Rentner mit einer staatlich garantieren
Rente von mind. 65.000 Baht (Rentenbescheid, ab 50 Jahren)
oder einem Guthaben bei einer thailändischen Bank über
mind. 800.000 Baht, welches bereits drei Monate vor dem
Antrag auf dem Konto liegen muss (Neu:
zwei Monate beim Erstantrag).
Niedrigere Renten können mit einem entsprechenden Bankguthaben
auf die erforderliche Höhe ergänzt werden.
- Angestellte mit einer festen Anstellung
in Thailand (und einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von
50.000 Baht/Monat)
- Geschäftsleute mit mind. 3 Millionen in Thailand
investierten Kapitals (diese sog. Invest-Visas werden seit
dem 1.10.2006 nicht mehr neu ausgegeben, bestehende können
jedoch weiter verlängert werden).
Der Antrag
kann nur bei der Immigration in Thailand gestellt werden.
Falls die Voraussetzungen für die Erteilung
der Jahres-Aufenthaltsgenehmigung fortbestehen, kann diese
per Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Dafür ist eine Ausreise nicht erforderlich. Sind jedoch
Ausreisen geplant, muss eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis
nach der Erteilung mit einem gesonderten
Antragsformular gegen Gebühr auf "Re-Entry"
erweitert werden. Seit dem 15.01.2009 kann das Re-Entry nicht
mehr kurz vor der Ausreise am Flughafen sondern muss vorher
bei der örtlichen Immigration geholt werden. Man
kann eine einmalige (1.000 Baht) oder mehrfache (3.800 Baht)
Wiedereinreise beantragen. Ohne Re-Entry-Stempel würde
die Jahresaufenthaltserlaubnis bei der Ausreise verfallen.
Seit Mitte 2007 verlangt die Immigration bei
der Beantragung des Jahresaufenthalts eine Kopie von Vorder-
und Rückseite einer Kredit- oder anderer ATM-Karte. Dieses
Vorgehen ist bedenklich, zumal es die Kreditkarten-Bedingungen
untersagen. Dementsprechend war die Aufregung in der Expat-Gemeinschaft
ziemlich groß. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die
Immigration es zulässt, wenn die Kreditkartennummer und
der dreistellige Sicherheitscode auf der Kopie unleserlich
gemacht worden sind. Damit ist zumindest die Gefahr gebannt,
das kritische Daten in falsche Hände geraten. Außerdem
wird diese Kopie nicht bei jedem Antrag verlangt, sondern
nur, wenn der Antragsteller sonst nicht nachweisen kann, dass
er das Geld für seinen Unterhalt aus dem Ausland bezieht.
Das ist insbesondere bei den sich neunmalklug vorkommenden
Ausländern der Fall, die kein thailändisches Konto
unterhalten und sich das Geld für das tägliche Leben
bei Bedarf von ihrem heimatlichen Konto aus dem Automaten
ziehen. Die Immigration möchte aber sicherstellen, dass
wir hier nicht von in Thailand illegal verdientem Geld leben
und will sehen, dass das Geld aus dem Ausland kommt. ATM-Belege
oder Kontoauszüge vom heimischen Konto in Verbindung
mit der entsprechenden ATM-Karte können dies belegen.
Wer als Ausländer in Thailand ein Bankkonto unterhält
und sich seine Rente oder sonstiges Einkommen regelmäßig
dorthin überweist, hat dementsprechend keine Probleme
mit dem Nachweis.
|
|
|
|
Jahresaufenthalt
Auch mit einer Jahres-Aufenthaltsgenehmigung muss man sich
alle 90 Tage auf der Immigration melden. Möglicherweise
wird bei der ersten 90-Tage-Meldung ein Einblick in das
Bankbuch verlangt und überprüft, ob das beim Antrag
vorgewiesene Kapital nicht bereits unmittelbar nach Erteilung
der Aufenthaltsgenehmigung abgezogen worden ist (Verdacht
auf Kreditfinanzierung).
|
|
|
| |
|
Falls der Inhaber einer Jahres-Aufenthaltsgenehmigung
ausländische Familienangehörige wie Ehegatten oder
Kinder auf Dauer mit nach Thailand bringt, können diese
eine Dependent-Jahres-Aufenthaltsgenehmigung ohne zusätzlichen
Kapitalnachweis bekommen. Für ein deutsches Ehepaar,
das seinen Lebensabend gemeinsam in Thailand verbringen möchte,
reicht also ein Kapitalnachweis von einmal 800.000 Baht oder
eine Rente von 65.000 Baht pro Monat aus.
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Eine Dauer-Aufenthaltsgenehmigung ohne die Verpflichtung
einer regelmäßigen Erneuerung bei der Immigration
ist möglich. Nach mindestens drei Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen
in Folge kann erstmals der Antrag dafür gestellt werden.
Die Antragsgebühr beträgt ca. 8.000 Baht und wird
bei Ablehnung nicht zurückerstattet. Wird die Dauer-Aufenthaltsgenehmigung
erteilt, so sind dafür einmalig fast 200.000 Baht zu
bezahlen (bei mit einem Thai-Partner Verheirateten nur die
Hälfte). Dauer-Aufenthaltsgenehmigungen sind kontigentiert
auf maximal 100 Visa pro Nation und Jahr. Das bedeutet, dass
jeweils 100 Deutsche, Österreicher oder Schweizer (oder
Bürger anderer Nationen) pro Jahr in den Genuss einer
solchen Aufenthaltsgenehmigung kommen, alle anderen Anträge
werden unter Verlust der Antragsgebühr abgewiesen. Da
die Kontingente in der Regel jedoch nicht ausgereizt werden,
ist dies kaum eine Einschränkung. Während "mindestens
drei Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen in Folge" die Grundvoraussetzung
darstellen, erhöhen sich die Chancen deutlich, je mehr
"Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen in Folge" man aufweisen
kann.
|
|
|
|
Dauer-Aufenthaltsgenehmigung
|
|
|
| |
|
Um in Thailand arbeiten zu können,
benötigen Ausländer in jedem Fall ein Non-Immigrant-Visum
oder eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis
des Labour Department. Eine Arbeitsgenehmigung wird nur für
die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis erteilt,
also maximal für ein Jahr.
Für Ausländer wird gewöhnlich
keine Arbeitserlaubnis erteilt für Tätigkeiten,
die auch ein Thai ausführen kann. Außerdem gibt
es eine Liste von Berufen, in denen Ausländer grundsätzlich
nicht arbeiten dürfen (z. B. Friseur).
Thailändische Firmen können
für ihre künftigen Mitarbeiter Anträge auf
Arbeitserlaubnis stellen, auch wenn diese sich noch nicht
in Thailand aufhalten.
Jeder ausländische Investor,
der eine thailändische Firma mitgründet und dort
investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitsgenehmigung
zur Führung der Firma bzw. zur Ausbildung und Kontrolle
der Mitarbeiter beanspruchen.
Eine Beteiligung an einer thailändischen
Firma ist auch Arbeitserlaubnis möglich. Eine Mitarbeit
ist dann jedoch ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen sind für
die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung vorzulegen:
- ein ausgefülltes Formular W.P.2
bzw. W.P.3 mit Durchschlag und
3 Passfotos 5x6 cm
- Arbeitsvertrag (Formularvordruck) in zweifacher Ausfertigung
- vom Department of Commercial Registration beglaubigte
Kopien der Firmenpapiere: Registrierung und Sharholder List
- VAT Certificate
- Behördliche Betriebserlaubnis der Firma
- Aktuelle Firmenbilanz
- Organigramm der Firma mit einer Liste aller beschäftigten
Ausländer
- Reisepass mit 2 Kopien der Bildseite und der Einreisestempel
- Ausbildungsnachweis mit beglaubigten Zeugniskopien
- Arbeitsnachweis mit Zeugnissen
- Ggf. Kopien von Heiratsurkunde, ID-Card des Thai-Ehegatten
und Geburtsurkunden der Kinder
- Ärztliches Attest
- Lageplan der Firma
Nach Komplettierung und Prüfung wird bei Erfüllung
aller Bedingungen innerhalb von 14 Tagen eine Arbeitserlaubnis
erteilt.
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Die Verlängerung eines Aufenthalts um 30
Tage bei den Visumarten, die das zulassen, kostet derzeit
1.900 Baht und ist bei der Immigration zu beantragen. Das
Hauptbüro Immigration ist in Bangkok in der Soi
Suan Phlu, einer Seitenstrasse der Sathorn
Tai Road. Verlängerungen können aber auch auf Phuket,
Samui, in Pattaya, Chiang Mai und praktisch jeder Provinz-Hauptstadt
erledigt werden.
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Der
“Immigration Act” definiert einen “Alien” als eine natürliche
Person von Nicht-Thai-Nationalität und einen “Immigranten”
als jede Person, die das Königreich betritt.
Wer länger
als drei Monate in Thailand bleiben will, kommt um eine kurze
Ausreise nicht herum. Das gilt nicht nur für alle, die sich
mit einem Touristenvisum im Land aufhalten, sondern auch für
alle, die sich mit einem Non-Immigrant-Visum legal im Land
aufhalten, nicht aber über eine Jahres- oder Dauer-Aufenthaltsgenehmigung
verfügen.
Aus diesen
Gründen verlassen täglich zahllose Ausländer das Land, nur
um sich an die Dreimonats- Bestimmung zu halten. Die meisten
fahren oder fliegen nach Penang in Malaysia. Das Thai- Konsulat
in Georgetown, der Hauptstadt der Insel Penang, ist bekannt
dafür, dass Visa besonders schnell ausgestellt werden.
Beim Verlassen
des Landes während der eingestempelten Aufenthaltsdauer verfällt
die Aufenthaltsgenehmigung, es sei denn, man besitzt ein "Re-Entry-Permit".
Von in Touristenzentren gelegentlich
angebotenen Möglichkeiten, anstelle einer notwendigen
Ausreise zwecks Wiedereinreise nur den Reisepass "ausreisen"
zu lassen (kostet etwa 2.500 Baht) sollte man die Finger lassen.
Sie sind illegal. Gegen etablierte "Visa-Reisebüros"
ist dagegen nichts einzuwenden. Sie organisieren nur eine
tatsächlich stattfindende Aus- und Wieder-Einreise, die
den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Dass Angebote wie "Jahres-Aufenthaltserlaubnis
für 25.000 Baht" ebenfalls illegal sind muss nicht
extra erwähnt werden. Wird man mit einem illegalen Visum
bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis erwischt, hat
man mit harten Konsequenzen zu rechnen. Dabei ist der Rausschmiss
auf Nimmerwiedersehen nicht einmal die härteste...
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Von einer eigenmächtigen
“Verlängerung” kann nur abgeraten werden. Bei Überschreitung
der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von
500 Baht pro Tag bis maximal 20.000 Baht fällig. Wird man
jedoch vor der Ausreise, bei der man sozusagen freiwillig
seinen Overstay zugibt und zur Ausreise bereit erscheint,
von der Polizei kontrolliert (und sei es auf dem Weg zum Flughafen),
so wird angenommen, man wollte noch länger im Land bleiben
und denke noch nicht an Ausreise. Dann bekommt man Beine gemacht,
wird bestraft und abgeschoben. Falls das Geld für die
Strafe und den Rückflug nicht bezahlt werden kann, geht's
ins Kittchen, solange, bis alles bezahlt worden ist.
Ausserdem wird im Reisepass
ein Eintrag "Persona Non Grata" gemacht, der eine
erneute Einreise in das Königreich für mindestens
5 Jahre unmöglich macht.
Ein überzogener Tag wurde
bislang nach meiner Beobachtung noch nicht berechnet, zählte
aber bei mehreren Tagen durchaus mit. Es gibt jedoch
neuere Meldungen, nach denen bereits dann ein Overstay gewertet
wird, wenn eine Auftenthaltserlaubnis am Tag X um 24:00 Uhr
abläuft und er Flug kurz nach Mitternacht startet. Dass
man in diesem Fall die Immigration bereits durchschreitet,
während die Genehmigung noch gültig ist,
scheint keine Rolle zu spielen. Ich kann also nur davor warnen,
seine Aufenthaltsgenehmigung so weit auszureizen. Die 500
Baht sind vielleicht noch zu verschmerzen, der Stempel im
Pass jedoch weniger, wenn man einmal wiederkommen möchte.
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Letzte
Aktualisierung dieser Seite: 31.08.2009
|
|