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Visafragen

Für die Einreise nach Thailand ist ein Visum erforderlich. Ausnahmen gibt es nur für kurzzeitige Aufenthalte im Königreich für Besucher aus bestimmten Staaten. Liegt ein Visum vor oder gilt eine der Ausnahmen für kurzzeitige Aufenthalte, so kann bei der Einreise ein Aufenthalt für einen bestimmten, von der Visumsart anhängigen Zeitraum gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.

Eine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann ich nicht geben. Manchmal erfahre ich von den Änderungen zu spät. Eine weitere Quelle der Unsicherheit besteht darin, dass einige der Vorschriften von den zuständigen Immigrationsbeamten unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Sollte das Grund für Unstimmigkeiten ergeben, so gilt die Entscheidung des Beamten in jedem Fall. Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich. Es bleibt dann nur der Versuch, den Antrag bei einer anderen Immigration neu zu stellen, sofern man dazu Gelegenheit bekommt.

Auf dieser Seite werden die Begriffe Visum und Aufenthaltserlaubnis wie folgt verwendet:

Ein Visum (Mehrzahl Visa, englisch Visa für Einzahl und Mehrzahl) berechtigt zur Einreise in ein Land und muss vor der Einreise eingeholt werden.
Liegt ein Visum vor oder wenn es nicht benötigt wird, wird bei der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für eine bestimmte Zeitdauer erteilt (oder auch nicht).

 

 
 

 

Neuerungen:

Mit den Polizeiverordnungen 777 und 778/2551 sind ab 03.12.2008 Änderungen in den Visabestimmungen wirksam geworden.

Diese Änderungen sind jetzt unten im Text eingebaut

Nur noch vier Einreisen auf dem Landwege in Folge möglich!

Neu Aug. 2009: Für Non-Immigrant-Visa sind jetzt bei der Beantragung ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest sowie definierte Kapialnachweise vorzulegen.

   
    Staatsbürger definierter Staaten, darunter auch die meisten europäischen Länder (siehe Liste), können ohne Visum nach Thailand einreisen und bekommen meist problemlos eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage. Den Vorschriften nach muss der Einreisende ein bezahltes Rückflug-Ticket und einen Mindestgeldbetrag im Gegenwert von 20.000 Baht pro Person (40.000 Baht für Familien) bei sich haben.
Bei der Einreise auf dem Landweg werden nur 15 Tage Aufenthaltserlaubnis gegeben, und das seit dem 01.06.2009 maximal vier Mal in Folge.

Eine einmalige Verlängerung um 7 Tage ist vor Ort gegen Gebühr möglich.

Spätestend am letzten Tag der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung muss das Land verlassen werden.

Neu: Die bisherige Regelung "Innerhalb von 180 Kalendertagen kann ein Aufenthalt auf diese Art nur für insgesamt 90 Tage gewährt werden. Sind die 90 Tage erschöpft, kann allerdings mit einem im Ausland erhaltenen Touristenvisum oder einem Non-Immigrant-Visum erneut eingereist werden." ist gestrichen worden. Man kann jetzt beliebig oft durch eine kurze Ausreise 30 bzw. 15 Tage Aufenthaltserlaubnis bekommen.

 

 
 

Tourist Visa Exemption

Einreise ohne Visum
max. 30 Tage

   
   

Für Staatsbürger weiterer 20 Staaten werden bei der Einreise 15 Tage Aufenthalt ohne Verlängerungsmöglichkeit genehmigt. Voraussetzung und Liste siehe hier. Genaugenommen benötigen Bürger dieser Staaten ein Visum, können es jedoch bei der Ankunft am Flughafen Bangkok bekommen, bevor sie an den Immigrationsschalter treten.

 

 
 

Visa on Arrival

 

   
    Reisende, die länger als 30 Tage im Land bleiben wollen, müssen sich vor der Einreise ein Touristen-Visum besorgen. Visa werden von allen thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland ausgestellt. Es ist nicht erforderlich, das Visum im eigenen Heimatland zu beantragen.

Das Touristenvisum erlaubt den Aufenthalt für 60 Tage und kann einmalig gegen Gebühr um 30 Tage verlängert werden. Während in den Botschaften und Konsulaten der Nachbarstaaten Thailands Touristenvisa nur für eine einmalige Einreise ausgestellt werden, können im Heimatland des Reisenden solche auch für zwei- oder dreimalige Einreisen beantragt werden.

(Information von: http://www.thai-generalkonsulat-frankfurt.de/)
Visaart
Gebühr
Einreisen
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsdauer
Tourist (TR)
30 Euro
1 Einreise (Single)
90 Tage
max. 60 Tage
Tourist (TR)
60 Euro
2 Einreisen (Double)
180 Tage
max. 60 Tage
Tourist (TR)
90 Euro
3 Einreisen (Triple)
180 Tage
max. 60 Tage
Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist vor Ort gegen Gebühr (derzeit 1.900 Baht) möglich.

Nach maximal 90 Tagen muss das Land verlassen werden. In einem Nachbarland Thailands kann jedoch sofort ein neues Touristenvisum beantragt werden, welches zur Wiedereinreise zu gleichen Bedingungen berechtigt. Dafür ist jedoch (neu ab 1.10.2006) eine Wartezeit von mind. 24 Stunden einzuplanen. Der Vorschrift nach werden bis 14 Uhr beantragte Visa erst ab 14 Uhr des nächsten Tages ausgegeben. Allerdings kommt es in letzter Zeit öfters vor, dass nach dem zweiten Touristenvisum in Folge ein Stempel in den Pass kommt, der besagt, dass ein weiteres Visum dieser Art nicht mehr ausgegeben wird. Diese Praxis ist uneinheitlich, so dass ich keine genaueren Angaben machen kann.

Die Einreise muss innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen. Beim Double oder Triple muss die erste Einreise innerhalb 90 Tagen nach der Ausstellung erfolgen.

 

 
 

Touristenvisum

Gültigkeit: 60 Tage pro Einreise mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 30 Tage

   
   

Ein Non-Immigrant-Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Es gibt es neben zahlreichen anderen in den Versionen “B” ("Business", für in Thailand Arbeits- oder Geschäftstätige) und “O” ("Others", für Touristen, Rentner, Verheiratete). Es kann als "Single-Entry" oder als "Multiple-Entry" beantragt werden. Bei einem "Multiple-Entry" können innerhalb der Gültigkeit von einem Jahr beliebig viele Einreisen mit jeweils bis zu 90 Tagen Aufenthalt gemacht werden. Bei beiden Versionen muss die (erste) Einreise innerhalb von 90 Tagen nach der Ausstellung erfolgen. Derzeit wird das NI-Visum von einer Thai-Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland des Antragstellers ausgestellt oder, nachdem man mit einem Touristenvisum eingereist ist und eine Umwandlung in ein Non-Immigrant-Visum beim "One Stop Service" der Immigrationsbehörde in Bangkok beantragt (solange noch mind. 21 Tage Aufenthalt mit dem Touristenvisum erlaubt sind).

(Information von: http://www.thai-generalkonsulat-frankfurt.de/)
Visaart
Gebühr
Einreisen
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsdauer
Non-Immigrant
50 Euro
1 Einreise (Single)
90 Tage
max. 90 Tage
Non-Immigrant
120 Euro
Mehrfach (Multiple)
365 Tage
max. 90 Tage

Neu: Bei der Beantragung ist neben einem polizeilichen Führungszeugnis und einem ärztlichen Attest ein Kapialnachweis erforderlich: Entweder einen Rentenbescheid über eine monatliche Rente von mind. 1.200 Euro oder ein Bankguthaben von mind. 17.000 Euro (je nach Wechselkurs, entsprechend 800.000 THB), oder eine Kombination aus niedrigerer Rente und einem Bankguthaben, mit der sich insgesamt 800.000 THB ergeben (Rente x 12 + Guthaben nicht weniger als 800.000 THB). Der Reisepass für dieses Visum muss noch mindestens 18 Monate gültig sein.

Eine Verlängerung der 90 Tage Aufenthalt pro Einreise ist nicht möglich. Es kann jedoch vor Ort in Thailand, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ein Antrag auf eine Ein-Jahres-Aufenthaltsbewilligung gestellt werden.

 

 
 

Non-Immigrant-Visum

Gültigkeit: 90 Tage
pro Einreise

   
   

Relativ neu ist ein Drei-Jahres-Non-Immigrant-Visum für Geschäftsleute. Es erlaubt beliebig viele Einreisen mit jeweils maximal 90 Tagen Aufenthalt. Eine Arbeitsaufnahme ist damit nicht gestattet.

Beantragt werden kann dieser neue Visumtyp nur bei der thailändischen Botschaft oder einem General-Konsulat im Heimatland des Antragstellers, ausdrücklich aber nicht bei einem General-Konsulat, das von einem Honorar-Konsul geleitet wird. Für die Antragstellung sind erforderlich:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass mit ausreichender Gültigkeit
  • Zwei Passbilder (4x6 cm), aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate

Darüber hinaus können weitere Unterlagen verlangt werden:

  • Nationaler Personalausweis mit Wohnsitzangabe oder anderer Identitätsnachweis
  • Unterlagen über die Position des Antragstellers
    • Bei Angestellten über die Beschäftigung, Beschäftigungsdauer, Gehalt und Zweck der beabsichtigten Einreise nach Thailand
    • Bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Geschäftszweck
  • Kopien von Korrespondenz mit thailändischen Geschäftspartnern
  • Einladung seitens thailändischer Geschäftspartner
  • Dokumente über den thailändischen Geschäftspartner wie
    • Geschäftsanmeldung und Gewerbelizenz
    • Liste der Anteilseigner
    • Gesellschaftsprofil
    • Details der Geschäftstätigkeit
    • Landkartenausschnitt mit markiertem Sitz
    • Bilanz und Steuernachweise des letzten Geschäftsjahres
    • Mehrwertsteuer-Anmeldung
  • Empfehlungsschreiben eines eventuellen Vorgängers oder einer Kammer, der der Antragsteller angehört.

Die Gebühren für den Antrag liegen bei ca. 10.000 Baht und werden bei Ablehnung nicht erstattet. Die oben unter "weitere Unterlagen" aufgeführten Dokumente müssen nur auf Anforderung vorgelegt werden. Bei Bedarf können weitere Dokumente verlangt werden. Die Entscheidung über die Erteilung des Visums obliegt alleine dem Konsularbeamten.

 

 
 

Neues NI-Visum für Geschäftsleute

 

   
   

Eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis können erhalten

  • in Thailand lebende Ehepartner von thailändischen Bürgern mit Kind(ern) oder beim Vorliegen anderer finanzieller Verpflichtungen gegenüber Thailändern (Kapitalnachweis erforderlich: regelmäßiges Einkommen von mind. 40.000 Baht/Monat oder Bankguthaben von 400.000 Baht). Eine Kombination von niedrigerem Bankguthaben und monatlichem Einkommen um auf die geforderte Summe zu kommen ist in den Vorschriften nicht aufgeführt.
  • Rentner mit einer staatlich garantieren Rente von mind. 65.000 Baht (Rentenbescheid, ab 50 Jahren) oder einem Guthaben bei einer thailändischen Bank über mind. 800.000 Baht, welches bereits drei Monate vor dem Antrag auf dem Konto liegen muss (Neu: zwei Monate beim Erstantrag). Niedrigere Renten können mit einem entsprechenden Bankguthaben auf die erforderliche Höhe ergänzt werden.
  • Angestellte mit einer festen Anstellung in Thailand (und einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von 50.000 Baht/Monat)
  • Geschäftsleute mit mind. 3 Millionen in Thailand investierten Kapitals (diese sog. Invest-Visas werden seit dem 1.10.2006 nicht mehr neu ausgegeben, bestehende können jedoch weiter verlängert werden).

Der Antrag kann nur bei der Immigration in Thailand gestellt werden.

Falls die Voraussetzungen für die Erteilung der Jahres-Aufenthaltsgenehmigung fortbestehen, kann diese per Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dafür ist eine Ausreise nicht erforderlich. Sind jedoch Ausreisen geplant, muss eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis nach der Erteilung mit einem gesonderten Antragsformular gegen Gebühr auf "Re-Entry" erweitert werden. Seit dem 15.01.2009 kann das Re-Entry nicht mehr kurz vor der Ausreise am Flughafen sondern muss vorher bei der örtlichen Immigration geholt werden. Man kann eine einmalige (1.000 Baht) oder mehrfache (3.800 Baht) Wiedereinreise beantragen. Ohne Re-Entry-Stempel würde die Jahresaufenthaltserlaubnis bei der Ausreise verfallen.

Seit Mitte 2007 verlangt die Immigration bei der Beantragung des Jahresaufenthalts eine Kopie von Vorder- und Rückseite einer Kredit- oder anderer ATM-Karte. Dieses Vorgehen ist bedenklich, zumal es die Kreditkarten-Bedingungen untersagen. Dementsprechend war die Aufregung in der Expat-Gemeinschaft ziemlich groß. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Immigration es zulässt, wenn die Kreditkartennummer und der dreistellige Sicherheitscode auf der Kopie unleserlich gemacht worden sind. Damit ist zumindest die Gefahr gebannt, das kritische Daten in falsche Hände geraten. Außerdem wird diese Kopie nicht bei jedem Antrag verlangt, sondern nur, wenn der Antragsteller sonst nicht nachweisen kann, dass er das Geld für seinen Unterhalt aus dem Ausland bezieht. Das ist insbesondere bei den sich neunmalklug vorkommenden Ausländern der Fall, die kein thailändisches Konto unterhalten und sich das Geld für das tägliche Leben bei Bedarf von ihrem heimatlichen Konto aus dem Automaten ziehen. Die Immigration möchte aber sicherstellen, dass wir hier nicht von in Thailand illegal verdientem Geld leben und will sehen, dass das Geld aus dem Ausland kommt. ATM-Belege oder Kontoauszüge vom heimischen Konto in Verbindung mit der entsprechenden ATM-Karte können dies belegen.
Wer als Ausländer in Thailand ein Bankkonto unterhält und sich seine Rente oder sonstiges Einkommen regelmäßig dorthin überweist, hat dementsprechend keine Probleme mit dem Nachweis.

 

 
 

Jahresaufenthalt

Auch mit einer Jahres-Aufenthaltsgenehmigung muss man sich alle 90 Tage auf der Immigration melden. Möglicherweise wird bei der ersten 90-Tage-Meldung ein Einblick in das Bankbuch verlangt und überprüft, ob das beim Antrag vorgewiesene Kapital nicht bereits unmittelbar nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung abgezogen worden ist (Verdacht auf Kreditfinanzierung).

   
   

Falls der Inhaber einer Jahres-Aufenthaltsgenehmigung ausländische Familienangehörige wie Ehegatten oder Kinder auf Dauer mit nach Thailand bringt, können diese eine Dependent-Jahres-Aufenthaltsgenehmigung ohne zusätzlichen Kapitalnachweis bekommen. Für ein deutsches Ehepaar, das seinen Lebensabend gemeinsam in Thailand verbringen möchte, reicht also ein Kapitalnachweis von einmal 800.000 Baht oder eine Rente von 65.000 Baht pro Monat aus.

 

 
 

Abhängigen-Aufenthalt

 

   
   

Eine Dauer-Aufenthaltsgenehmigung ohne die Verpflichtung einer regelmäßigen Erneuerung bei der Immigration ist möglich. Nach mindestens drei Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen in Folge kann erstmals der Antrag dafür gestellt werden. Die Antragsgebühr beträgt ca. 8.000 Baht und wird bei Ablehnung nicht zurückerstattet. Wird die Dauer-Aufenthaltsgenehmigung erteilt, so sind dafür einmalig fast 200.000 Baht zu bezahlen (bei mit einem Thai-Partner Verheirateten nur die Hälfte). Dauer-Aufenthaltsgenehmigungen sind kontigentiert auf maximal 100 Visa pro Nation und Jahr. Das bedeutet, dass jeweils 100 Deutsche, Österreicher oder Schweizer (oder Bürger anderer Nationen) pro Jahr in den Genuss einer solchen Aufenthaltsgenehmigung kommen, alle anderen Anträge werden unter Verlust der Antragsgebühr abgewiesen. Da die Kontingente in der Regel jedoch nicht ausgereizt werden, ist dies kaum eine Einschränkung. Während "mindestens drei Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen in Folge" die Grundvoraussetzung darstellen, erhöhen sich die Chancen deutlich, je mehr "Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen in Folge" man aufweisen kann.

 

 
 

Dauer-Aufenthaltsgenehmigung

 

   
   

Um in Thailand arbeiten zu können, benötigen Ausländer in jedem Fall ein Non-Immigrant-Visum oder eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis des Labour Department. Eine Arbeitsgenehmigung wird nur für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis erteilt, also maximal für ein Jahr.

Für Ausländer wird gewöhnlich keine Arbeitserlaubnis erteilt für Tätigkeiten, die auch ein Thai ausführen kann. Außerdem gibt es eine Liste von Berufen, in denen Ausländer grundsätzlich nicht arbeiten dürfen (z. B. Friseur).

Thailändische Firmen können für ihre künftigen Mitarbeiter Anträge auf Arbeitserlaubnis stellen, auch wenn diese sich noch nicht in Thailand aufhalten.

Jeder ausländische Investor, der eine thailändische Firma mitgründet und dort investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitsgenehmigung zur Führung der Firma bzw. zur Ausbildung und Kontrolle der Mitarbeiter beanspruchen.

Eine Beteiligung an einer thailändischen Firma ist auch Arbeitserlaubnis möglich. Eine Mitarbeit ist dann jedoch ausgeschlossen.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung vorzulegen:

  • ein ausgefülltes Formular W.P.2 bzw. W.P.3 mit Durchschlag und 3 Passfotos 5x6 cm
  • Arbeitsvertrag (Formularvordruck) in zweifacher Ausfertigung
  • vom Department of Commercial Registration beglaubigte Kopien der Firmenpapiere: Registrierung und Sharholder List
  • VAT Certificate
  • Behördliche Betriebserlaubnis der Firma
  • Aktuelle Firmenbilanz
  • Organigramm der Firma mit einer Liste aller beschäftigten Ausländer
  • Reisepass mit 2 Kopien der Bildseite und der Einreisestempel
  • Ausbildungsnachweis mit beglaubigten Zeugniskopien
  • Arbeitsnachweis mit Zeugnissen
  • Ggf. Kopien von Heiratsurkunde, ID-Card des Thai-Ehegatten und Geburtsurkunden der Kinder
  • Ärztliches Attest
  • Lageplan der Firma

Nach Komplettierung und Prüfung wird bei Erfüllung aller Bedingungen innerhalb von 14 Tagen eine Arbeitserlaubnis erteilt.

 

 
 

Arbeitserlaubnis

 

   
   

Die Verlängerung eines Aufenthalts um 30 Tage bei den Visumarten, die das zulassen, kostet derzeit 1.900 Baht und ist bei der Immigration zu beantragen. Das Hauptbüro Immigration ist in Bangkok in der Soi Suan Phlu, einer Seitenstrasse der Sathorn Tai Road. Verlängerungen können aber auch auf Phuket, Samui, in Pattaya, Chiang Mai und praktisch jeder Provinz-Hauptstadt erledigt werden.

 

 
 

Verlängerung

 

   
   
Der “Immigration Act” definiert einen “Alien” als eine natürliche Person von Nicht-Thai-Nationalität und einen “Immigranten” als jede Person, die das Königreich betritt.

Wer länger als drei Monate in Thailand bleiben will, kommt um eine kurze Ausreise nicht herum. Das gilt nicht nur für alle, die sich mit einem Touristenvisum im Land aufhalten, sondern auch für alle, die sich mit einem Non-Immigrant-Visum legal im Land aufhalten, nicht aber über eine Jahres- oder Dauer-Aufenthaltsgenehmigung verfügen.

Aus diesen Gründen verlassen täglich zahllose Ausländer das Land, nur um sich an die Dreimonats- Bestimmung zu halten. Die meisten fahren oder fliegen nach Penang in Malaysia. Das Thai- Konsulat in Georgetown, der Hauptstadt der Insel Penang, ist bekannt dafür, dass Visa besonders schnell ausgestellt werden.

Beim Verlassen des Landes während der eingestempelten Aufenthaltsdauer verfällt die Aufenthaltsgenehmigung, es sei denn, man besitzt ein "Re-Entry-Permit".

Von in Touristenzentren gelegentlich angebotenen Möglichkeiten, anstelle einer notwendigen Ausreise zwecks Wiedereinreise nur den Reisepass "ausreisen" zu lassen (kostet etwa 2.500 Baht) sollte man die Finger lassen. Sie sind illegal. Gegen etablierte "Visa-Reisebüros" ist dagegen nichts einzuwenden. Sie organisieren nur eine tatsächlich stattfindende Aus- und Wieder-Einreise, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Dass Angebote wie "Jahres-Aufenthaltserlaubnis für 25.000 Baht" ebenfalls illegal sind muss nicht extra erwähnt werden. Wird man mit einem illegalen Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis erwischt, hat man mit harten Konsequenzen zu rechnen. Dabei ist der Rausschmiss auf Nimmerwiedersehen nicht einmal die härteste...

 

 
 

Sonstiges

 

   
   

Von einer eigenmächtigen “Verlängerung” kann nur abgeraten werden. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis maximal 20.000 Baht fällig. Wird man jedoch vor der Ausreise, bei der man sozusagen freiwillig seinen Overstay zugibt und zur Ausreise bereit erscheint, von der Polizei kontrolliert (und sei es auf dem Weg zum Flughafen), so wird angenommen, man wollte noch länger im Land bleiben und denke noch nicht an Ausreise. Dann bekommt man Beine gemacht, wird bestraft und abgeschoben. Falls das Geld für die Strafe und den Rückflug nicht bezahlt werden kann, geht's ins Kittchen, solange, bis alles bezahlt worden ist.

Ausserdem wird im Reisepass ein Eintrag "Persona Non Grata" gemacht, der eine erneute Einreise in das Königreich für mindestens 5 Jahre unmöglich macht.

Ein überzogener Tag wurde bislang nach meiner Beobachtung noch nicht berechnet, zählte aber bei mehreren Tagen durchaus mit. Es gibt jedoch neuere Meldungen, nach denen bereits dann ein Overstay gewertet wird, wenn eine Auftenthaltserlaubnis am Tag X um 24:00 Uhr abläuft und er Flug kurz nach Mitternacht startet. Dass man in diesem Fall die Immigration bereits durchschreitet, während die Genehmigung noch gültig ist, scheint keine Rolle zu spielen. Ich kann also nur davor warnen, seine Aufenthaltsgenehmigung so weit auszureizen. Die 500 Baht sind vielleicht noch zu verschmerzen, der Stempel im Pass jedoch weniger, wenn man einmal wiederkommen möchte.

 

 
 

Overstay

 

   
   

 

 

 
 

 

   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31.08.2009