Informationen für Thai/Deutsche Partnerschaften
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Steuerfragen

 

 
 

 

   
   

Ist eine Unterstützung von bedürftigen Personen in Thailand notwendig und wird diese aus in Deutschland zu versteuerndem Einkommen bestritten, so können diese Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung als "Andere außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden. Für die Unterstützung kommen Familienangehörige der ersten Linie in Frage, also Eltern oder Kinder. Großeltern und Geschwister könnten u. U. ebenfalls unterstützt werden, jedoch ist die Behandlung bei den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer nicht einheitlich.

Für jede unterstützte Person in Thailand sind bis zu 250 € pro Jahr abzüglich einer (nach den hiesigen Verhältnissen) zumutbaren Eigenbelastung absetzbar. Das zuständige thailändische Meldeamt muss die Bedürftigkeit bestätigen, und wie immer müssen übersetzte und beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden. Die Unterstützung von Kindern und Bedürftigen ist jedes Jahr neu zu beantragen.

Muss der/die Verlobte wegen der beabsichtigten und alsbald durchgeführten Eheschliessung seine Berufstätigkeit - z.B. infolge vorzeitigen Ortswechsels - aufgeben oder verliert er eine andere
alleinige Unterhaltsquelle, so ist der andere Partner sittlich verpflichtet, eine dadurch eintretende Unterhaltsbedürftigkeit zu beseitigen. Auch diese Ausgaben sind "Andere außergewöhnliche Belastungen".

 

 
 

Unterstützung von bedürftigen Personen

EStG Paragraph 33 Abs. 2 Paragraph 33a Abs. 1 und Abs. 4
Urteil vom 30 Juli 1993 / R 16/92

   
   

Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. Aber es gibt den Kinderfreibetrag und den Kinderbetreuungsbetrag.

Dieser wird in Thailand gedrittelt (aufgrund der niedrigeren Lebenshaltungskkosten), das heißt, es gibt pro Kind in Thailand ca. 1.150 € Kinderfreibetrag und ca. 500 € Kinderbetreuungsbetrag, also insgesamt für 1 Kind ca 1.650 €.

Diesen Betrag muss das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigen, solange die Kinder nicht über 16 Jahre alt sind. Erforderlich ist jedoch eine amtliche thailändische Bescheinigung, die in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt sein muss.

 

 
 

Kindergeld

Eine thailändische Ehepartnerin hat Kinder, die bei ihren Eltern in Thailand leben.

   
   

Wer in Deutschland Gewinne erzielt, kann Kosten, die ihm im Zusammenhang mit thailändischen Geschäften entstehen, von der Steuer absetzen. Alle nachweislich geschäftlich bedingten Reisespesen sind beim deutschen Finanzamt abzugsfähig. Dazu gehören das Flugticket und je 250 € Pauschale für Übernachtung und tägliche Ausgaben.

Rechnungen aus Thailand werden vom deutschen Finanzamt anerkannt, wenn sie korrekt sind und die thailändischen Ansprüche erfüllen. Allerdings bestehen Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit beispielslweise bei Gutachten und kreativen Leistungen. Hier wird eine Vorab-Steuer von etwa 25 % auf den Betrag gefordert, der geltend gemacht werden soll.

 

 
 

Thailand-Geschäfte

 

   
   

 

 

 
 

 

 

   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.04.2003