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"Auswanderung" 2006 nach Thailand

Einreisevisum

 
 

 

   
    10.01.2006: Zuerst war ein Visum zu beschaffen. Als über-50-Jähriger hatte ich die Möglichkeit, ein "Non Immigrant Visa Type O" zu bekommen (das "O" steht für "Other"). Dieses gibt es für einmalige oder mehrfache Einreise nach Thailand, jeweils für einen dreimonatigen Aufenthalt. Weil mehrere Einreisen in 2006 abzusehen waren (zunächst Wohnungssuche, dann Umzug und wahrscheinlich noch einmal im Juli, wenn ich zur Regelung meiner Angelegenheiten mit dem Arbeitsamt noch einmal nach Deutschland muss), habe ich mich für das Type-O mit mehrfacher Einreise entschieden. Die Beantragung musste in Deutschland bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat erfolgen. Wohnhaft in Köln bot sich das Konsulat in Essen an. Ich fuhr dorthin, beantragte das Visum und erhielt es auch nach Kapitalnachweis sofort. Als Kapitalnachweis muss entweder ein Rentenbescheid oder ein Kontoauszug vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass genügend Geld vorhanden ist, die Zeit in Thailand zu finanzieren. Das Multiple-Entry-Visum kostet 120 Euro.

Mit dem "Type O" ist es möglich, in Thailand eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis für andere als geschäftliche Zwecke zu beantragen (was ich vorhabe).

Fehler Nummer 1: Gültigkeit des Reisepasses nicht ausreichend gewürdigt! Mein Reisepass trug das Gültikeitsdatum 24.06.2007 - eigentlich noch eine genügende Reserve. Da ich jedoch voraussichtlich im Juli noch einmal nach Deutschland muss, um die Sache mit dem Arbeitsamt zu regeln, macht es nur Sinn, die Jahres-Aufenthaltsgenehmigung erst danach zu beantragen. Dafür muss der Reisepass jedoch mind. sechs Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Ich habe daher noch vor der ersten Einreise am 16. Januar einen neuen Reisepass bestellt, der dann am Ende meiner Reise fertig war. Eigentlich sollte ich den alten Pass mit dem Erhalt des neuen abgeben oder mindestens als ungültig markieren lassen. Weil damit aber auch die Gültigkeit des eingestempelten "Type O" hinfällig geworden wäre, hat man mir den alten Pass gelassen. Unter bestimmten Umständen kann man in Deutschland zwei Pässe gleichzeitig behalten. Somit bin ich für die nächsten beiden Einreisen noch mit einem gültigen Visum ausgestattet. Ob das das eigentliche Problem löst, nämlich eine Jahres-Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, weiß ich noch nicht und werde erst im Juli sehen, ob ich mit dem einen Pass einreisen und den gewünschten Stempel in den zweiten Pass bekommen kann.

 

 
     
   

11.07.2006: Weil ich in der Zwischenzeit erfahren habe, dass man das Visum aus einem Pass in einen neuen Pass übertragen lassen kann, bin ich jetzt ganz normal mit meinem alten Pass eingereist. So gab es denn nur einen weiteren Einreisestempel (den dritten für dieses Multiple Entry) mit einer Aufenthaltserlaubnis bis zum 8. Oktober 2006. Die Aufenthaltserlaubnis gilt also genau genommen für 90 Tage und nicht für 3 Monate.

Die Übertragung auf den neuen Reisepass geschieht bei der Immigration und ist dort beschrieben.

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Nachträge

   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 21.08.2006