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Parlament / Kabinett / Lokale Administration / Innere Unruhen

   

Das Parlament

Seit dem Inkrafttreten der 16. thailändischen Verfassung in 1997 besteht das Parlament (Ratha Sapha) aus zwei Kammern, einem bis zu 500 Sitze umfassenden Repräsentantenhaus (Sapha Poothaen Rassadorn) und einem aus 200 gewählten Mitgliedern bestehendem Senat (Wuthisapha).

Die neue Verfassung hat das Potenzial, das politische System in Thailand stabiler, transparenter und allgemein demokratischer zu machen.

 

           
   

Von den max. 500 Mitgliedern des Repräsentantenhauses (MP, Member of Parliament) werden 100 proportional gewählt und bis zu 400 aus den Provinzen entsandt. Provinzen, die ihrer Größe nach mehr als einen Repräsentanten entsenden können, werden in entsprechend viele Wahlbezirke eingeteilt. Seit der Wahl im Januar 2001 sind neben den 100 Sitzen, die aus der Verhältniswahl besetzt sind, 338 Sitze aus den Provinzen vergeben. Nach Parteien aufgeteilt sind dies:

Partei
Sitze
TRT Thai Rak Thai Pak (Thai Love Thai Party)
248
PP Pak Prachatipat (Democratic Party, liberal)
128
PCT Pak Chart Thai (Thai Nation Party, conservative)
41
PKWM Pak Khwam Wang Mai (New Aspiration Party, conservative)
36
PCP Pak Chart Patthana (National Development Party, centrist)
29
PST Pak Seri Tham (Liberal Democratic Party, centrist)
14
PP Party of the People
2
TMP Thai Motherland Party
1
PKS Pak Kit Sangkhom (Social Action Party, conservative)
1

 

 

 
 

Das Repräsentantenhaus

 

   
   

Die 200 Mitglieder des Senats werden, anders als früher, nicht mehr vom Militär gestellt, sondern vom Volk gewählt.Um diese Sitze auf die Provinzen zu verteilen, wird eine Schlüsselzahl aus der Gesamt-Einwohnerzahl Thailands, geteilt durch 200 Sitze, gebildet. Die Anzahl der Einwohner einer Provinz, geteilt durch diesen Schlüssel, ergibt, auf eine ganze Zahl abgerundet, die Anzahl der Senatoren, die diese Provinz entsenden kann. Für den Fall, dass eine Provinz weniger Einwohner als die Schlüsselzahl hat, kann sie genau einen Senator entsenden. Wenn nach diesem ersten Schritt nicht insgesamt 200 Senatoren zusammen kommen, werden auch die zunächst nicht berücksichtigten Nachkommastellen gewertet: Die Provinzen mit den höchsten durch die Division enstandenen Resten bekommen je einen weiteren Senator zugesprochen, bis die volle Anzahl von 200 erreicht ist. Wenn eine Provinz mehr als einen Senator stellt, gelten die mit den höchsten Stimmenzahlen als gewählt.

Senatoren werden vom Wahltag an für 6 Jahre gewählt. Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Wahlperiode muss ein neuer Senat gewählt werden. Fällt ein Senator aus anderen Gründen als dem Ablauf der Wahlperiode aus, so ist innerhalb von 45 Tagen nach dem Ausfall ein Nachfolger zu wählen, sofern die Wahlperiode noch mindestens 180 Tage andauert. Der Ersatz-Senator ist nur für die Zeit bis zum Ablauf der normalen Wahlperiode im Amt.

Quelle: http://www.parliament.go.th/senate/structure/structure_e.htm

 
 

Der Senat

 

   
                 


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.12.2001